Was jeder Arbeitnehmer über vermögenswirksame Leistungen wissen sollte


Artikel vom 12.07.2011 | Kommentar schreiben
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Was jeder Arbeitnehmer über vermögenswirksame Leistungen wissen sollte


Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Nur weiß das kaum jemand, denn lediglich jeder sechste Arbeitnehmer nimmt die Leistungen in Anspruch. Hier ist zusammengestellt, wer Anspruch auf die Zusätze hat und wie man sie erhält.

Oft sind VL im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Laut der Zeitschrift „Finanztest“ erhalten Banker monatlich 40 Euro und Beamte etwa 6 Euro im Monat, wobei die Leistung nicht von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig ist. Zudem kann es staatliche Zulagen geben, die wiederum vom Einkommen abhängen. Im Normalfall dauert der Vertrag für VL sieben Jahre, während welcher Geld auf das Sparvertragskonto des Arbeitnehmers eingezahlt wird.

Die vom Staat gezahlte Arbeitnehmersparzulage erhalten Verheiratete bei einem Einkommen unter 35.800 Euro im Jahr und Ledige bei unter 17.900 Euro jährlich. Eine weitere Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Geld in einen Bausparvertrag investiert wird oder zum Abbezahlen eines Baukredits genutzt wird.

VL vom Arbeitgeber sind bisweilen oft an eine betriebliche Altersvorsorge gekoppelt. Dieses Angebot ist sehr vorteilhaft, um sich ein höheres Einkommen im Alter zu sichern. Zusatzleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen die Sicherheit bei Vertragsabschluss.

Die Arbeitnehmersparzulage ist somit fast allen Arbeitnehmern zu empfehlen. Wer zulagenberechtigt ist, muss die Zulage jährlich mit der Steuererklärung beantragen. Die Bescheinigung dafür gibt das jeweilige Geldinstitut heraus.





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