Die Geheimsprache und die versteckten Noten im Arbeitszeugnis:
Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis deutlich und vor allem verständlich formuliert sein muss. Der genaue Wortlaut, sowie die äußere Aussageform, müssen dem Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers entsprechen. Sogenannte Geheimcodes und versteckte Formulierungen, die auf Schwächen des Bewerbers hindeuten, sind verboten.
Dennoch existieren einige Techniken der Verschlüsselung, die durch die Art und Weise der Formulierung, das Verhalten des Arbeitnehmers in Noten unterteilen oder Hinweise auf seine eigentliche Arbeitshaltung geben.
Ein Zeugnis wird nicht nur durch die tatsächliche Leistungsbewertung aussagekräftig, sondern auch durch das Nichterwähnen von wichtigen und positiven Merkmalen. Oftmals werden Codes angewendet, indem in standardisierten Sätzen einzelne positive Aussagen weggelassen werden. Je weniger positive Formulierungen das Arbeitszeugnis enthält, desto negativer kann das Zeugnis auch interpretiert werden.
Nach einer Aufteilung in Noten sind beispielsweise folgende Bedeutungen möglich:
- „Stets / Immer zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = Note: Sehr gut
- „Stets zur vollen Zufriedenheit“ = Note: Gut
- „(Stets) zu unserer Zufriedenheit“ = Note: Befriedigend
- „zufriedenstellend“ = Note: Ausreichend
- „Insgesamt zur Zufriedenheit“ = Note: Mangelhaft
- „hat sich bemüht / zeigte Interesse“ = Ungenügend
Weitere Bewertungen, die auf eine eher unterdurchschnittliche Leistung deuten:
- „bemühte sich um Verbesserungsvorschläge“ : Person war rechthaberisch / vorlaut
- „war nicht zu beanstanden“ : Die Leistung war eher schlecht
- „erledigte seine Aufgaben ordnungsgemäß“ : Keine Eigeninitiative
- „Im Rahmen seiner Fähigkeiten“ : Fachwissen wurde nicht umgesetzt / erfolglos
- „Ist gesellig / tolerant“ : Eher negativ im Sozialverhalten (zu redselig oder unseriös)
Das Niveau des Zeugnistextes fällt, wenn in den Formulierungen fehlt, dass wichtige Aufgaben ständig und mit außerordentlichem oder zumindest gutem Resultat durchgeführt wurden.
Allerdings ist zu beachten, dass immer der Zusammenhang, in dem die Formulierungen stehen, entscheidend für eine negative oder positive Deutung ist und einzelne Aussagen von Arbeitgebern unterschiedlich interpretiert werden können. Da die Unterschiede zwischen den einzelnen Bewertungen oft nur gering sind, ist ein eindeutiges Urteil über die Aussage meist nicht möglich.