Immer mehr Arbeitnehmer nutzen den betrieblichen PC für private Zwecke. Zwar ist das noch kein Grund für eine fristlose Kündigung, doch eine Abmahnung ist zulässig. Beim Wiederholungsfall kann das schon schnell zur der Kündigung führen. Werden aber pornografische Daten aus dem Internet heruntergeladen, so ist das eine schwere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Zudem kann unter Umständen eine Haftung wegen Virenschäden dazukommen.
Da die private Nutzung des Betriebscomputers zunimmt, überwachen immer mehr Arbeitgeber ihre Mitarbeiter. Wer also mit gutem Gewissen seine Mails abrufen möchte oder andere Recherchen im Internet auf dem betrieblichen PC tätigen will, sollte unbedingt die private Nutzung mit seinem Chef abklären. Immer häufiger ist die Online-Nutzung bereits im Arbeitsvertrag geregelt. Lesen Sie den Vertrag gründlich und informieren Sie sich am besten offen beim Chef, ob das Internet gelegentlich privat genutzt werden kann.